Tel. 05251-201100 Terminvereinbarung

FAQ

Ja, für physiotherapeutische Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. 
Die Kosten hierfür rechnen wir mit den Krankenkassen ab oder stellen Ihnen eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können. 

Ja, wir bieten auch Selbstzahler- und Präventionsleistungen an. Über den genauen Ablauf informiert Sie unser Verwaltungsteam.

Die gesetzliche Zuzahlung ist im Sozialgesetzbuch V festgelegt und beträgt pro Verordnung derzeit 10,00€ Grundgebühr + 10% des Wertes der verschriebenen Leistung. 

Sie können uns gerne telefonisch, per Email, über das Kontaktformular auf dieser Seite oder per DM bei Instagram kontaktieren. Gerne können Sie auch persönlich zu uns in die Praxis kommen.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, mindestens 24 Stunden vorher. Andernfalls behalten wir uns vor, den Termin privat in Rechnung zu stellen, falls wir ihn nicht wieder belegt bekommen. 

Eine Verordnung der gesetzlichen Krankenkasse muss binnen 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Diese ist dann bei bis zu 6 verordneten Leistungen für 3 Monate gültig. Verordnungen mit mehr als 10 Leistungen sind 6 Monate gültig.
Blankoverordnungen haben eine Gültigkeit von 16 Wochen. Privatverordnungen unterliegen keinen festen Regelungen. 

Die Dauer richtet sich nach der verordneten Leistung. In der Regel reservieren wir pro Therapieeinheit 20 bis 25 Minuten. Diese Zeit beinhaltet die Raumvorbereitung, Befundaufnahme, Behandlung, Dokumentation und ggfs. das Erstellen eines Arztberichtes. 

Zum ersten Termin bringen Sie bitte Ihre gültige Verordnung, ein großes Badetuch, die Zuzahlungsgebühr, falls vorhanden aktuelle Arztberichte oder Bilder (MRT, Röntgen) und bequeme Kleidung mit. Wir bitten Sie schon 15 Minuten vor der angegebenen Zeit bei uns zu sein, damit wir vorab die Patienten-Neuaufnahme durchführen können.