Behandlungskosten
Physiotherapie kann auf unterschiedliche Weise verordnet und abgerechnet werden.
Gesetzlich Versicherte
Liegt eine gültige Heilmittelverordnung vor, rechnen wir die Behandlung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Für gesetzlich Versicherte fällt hier die im Sozialgesetzbuch V vorgeschriebene Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt.
Privatversicherte
Unsere Privatpreise berechnen sich auf Grundlage der Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen mit dem 1,4fachen Hebesatz. Die Erstattung durch die private Krankenversicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Selbstzahler
Physiotherapeutische Leistungen als präventive Maßnahme können auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten.